AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Hausbetreuung
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für zwischen Tutto Bene OG und dem Kunden geschlossene Verträge. Vertragspartner ist dabei die Tutto Bene Hausbetreuung und Schädlingsbekämpfung OG die auf den Begleitdokumenten (insbesondere unserem Offert und Verträge) ausdrücklich angeführt ist (Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse) entnehmen Sie bitte den jeweiligen Begleitdokumenten.
1.2. Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Verbraucher sind Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), die keine Unternehmer sind. Unternehmer ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb des Unternehmens gehört.
2. Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote/ Verträge enthalten eine Beschreibung des entsprechenden Leistungsumfanges, der Leistungsdauer sowie etwaiger Mitwirkungspflichten des Kunden.
2.2. Der Vertragsabschluss erfolgt mit der Unterzeichnung des Vertrages und mit der Übermittlung an die Tutto Bene OG.
2.3. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.4. Der Vertragsabschluss sowie allfällige Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
3. Vertragslaufzeit bei Dienstleistungsverträgen
3.1. Sofern zwischen Parteien nicht die einmalige Dienstleistungserbringung bzw. eine bestimmte Laufzeit vereinbart wird, wird der Dienstleistungsertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
3.2. Sofern die Parteien keine besonderen Kündigungsfristen vorsehen, kann der auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Dienstleistungsvertrag sowohl vom Kunden als auch von uns unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Monatsletzten schriftlich ordentlich gekündigt werden. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt davon unberührt.
4. Besondere Bestimmungen und Leistungsumfang für Hausbetreuungs-Leistungen
4.1. Tutto Bene OG erbringt dem Kunden die vertraglich vereinbarten Leistungen im Zusammenhang mit der Hausbetreuung. Diese Leistungen inkludieren je nach Vertragsinhalt die Hausbetreuung und Hausreinigung. Nicht umfasst sind die Leistungen im Zusammenhang mit dem Winterservice, Grünflächenbetreuung und Schädlingsbekämpfung.
4.2. Die Hausbetreuungs-Leistungen werden an den vom Kunden angegeben bzw. mit den Tutto Bene OG vereinbarten Durchführungsdatum, für die gewählte Dauer oder die gewünschte Anzahl der Einsätze an dem vom Kunden angegeben Durchführungsort erbracht.
4.3. Am Arbeitsort muss – je nach Bedarf – eine Entnahmemöglichkeit für Wasser und Strom zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten des Wasser- und Stromverbrauches der für die Durchführung der Arbeiten notwendigen Maschinen und Geräte gehen zu Lasten des Kunden.
4.4. Hausbetreuung / Hausreinigung
4.4.1. Im Rahmen der Hausbetreuung/ Hausreinigung erbringt die Tutto Bene OG Dienstleistungen zu den von Kunden ausgewählten Arbeiten (Reinigung von Böden, Stiegenhäuser, Fensterbänken).
4.4.2. Soweit nicht anders vereinbart werden die vertraglichen Leistungen an Werktagen zwischen 07:00 Uhr und 18:00 Uhr erbracht.
4.4.3. Fällt der für die Reinigung vorgesehene Tag auf einen Feiertag, wird die Reinigung in der jeweiligen Woche an einem anderen Werktag durchgeführt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
4.4.4. Das vereinbarte Entgelt bezieht sich nur auf übliche, jedoch nicht auf sonstige Verschmutzungen.
Unter sonstigen Verschmutzungen sind insbesondere ekelerregende Verschmutzungen, giftige und gesundheitsgefährdende Verschmutzungen, Verschmutzungen nach Durchführung von Bauarbeiten und Verschmutzungen, die mit Speziallösungsmitteln behandelt werden müssen, zu verstehen.
5. Entgelt und Zahlungsbedingungen
5.1. Die von uns bekanntgegeben Preise sind grundsätzlich monatliche Pauschalpreise. Sofern zusätzliche Kosten wie Anfahrtskosten, Materialkosten (z.B. Leuchtmitteln bei Tausch) anfallen, werden wir den Kunden darüber vor Abgabe seines Angebots oder seiner Annahme des Vertrages entsprechend informieren.
5.2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind unsere Forderungen ab dem Rechnungsdatum binnen 14 Tagen fällig.
5.3. Bei einer Mehrheit von Liegenschaftseigentümern, die gemeinsam Vertragspartner sind, haften diese für die vertraglichen Verpflichtungen solidarisch.
5.4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
6. Gewährleistung
6.1. Gegenüber Verbrauchern gelten bei Mängeln unsere Leistungen die Gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
6.2. Ist der Kunde Unternehmer, hat er unsere Leistungen, insbesondere das Objekt nach Abnahme bzw. Beendigung der Dienstleistung auf Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit zu überprüfen. Bei Vorliegen von Mängeln hat er diese binnen angemessener Frist, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von einer Woche, schriftlich zu rügen. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruch Voraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Hat der Unternehmer innerhalb der Rügefrist keine Mängel gerügt, gilt die Dienstleistung als abgenommen und es entfallen dadurch sämtliche Ansprüche wie z.B. Gewährleistung, Irrtumsanfechtung oder Schadenersatz wegen einer außerhalb der Frist aufgezeigten Abweichung.
6.3 Bei Unternehmern leisten wir für Mängel der Dienstleistung zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch.
6.4. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erbringt die Tutto Bene OG die Dienstleistungen mit entsprechender Sorgfalt, ohne dass ein bestimmter Erfolg geschuldet ist.
7. Haftung
7.1. Die Tutto Bene OG haftet grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen für die ordnungsgemäße Dienstleistungserbringung im vereinbarten Umfang. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
7.2. Unternehmer haben das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu beweisen und Schadenersatzansprüche innerhalb von einem Jahr ab Leistungserbringung oder Gefahrenübergang geltend zu machen.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Für Verträge mit Unternehmern gilt Folgendes:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch unberührt. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen treten solche, die der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommen, aber zulässig und wirksam sind.
8.2. Gegenüber Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das für unseren Sitz örtlich und sachlich zuständige Gericht.
AGB Tutto Bene OG, Stand 01.01.2022